Frisierte Bilanzen

Wie Bilanzen geschönt, auch in Krisenzeiten Boni kassiert werden können und wie etwaige Zinszahlungen an Vater Staat vermieden werden können, versuche ich kurz hier darzulegen.

Die im folgenden Beschriebenen Eingriffe sind legal und durchaus üblich:

  • Aktienkauf – Kurz vor Bilanzstichtag werden in großem Stil Aktien der eigenen Gesellschaft gekauft, um den Kurs in die Höhe zu treiben, bis der für Bonuszahlungen festgelegte Wert erreicht wird.
  • Verzögerte Abschreibungen – Bei der Bewertung von Anlagevermögen werden höhere Werte angenommen – mit einer längeren Zeitspanne.
  • Wertsteigerungen – Der Wert von Beteiligungen, Umlauf- oder Anlagevermögen in der Bilanz erhöhen. Die entstehenden Buchgewinne sind zwar steuerpflichtig, bringen Manager aber ein Stück näher zu den Bonuszahlungen.
  • Neue Geschäfte – Virtuelles Vermögen kann als Anlaufkosten für die Erschließung eines neuen Geschäftsbereich verbucht werden.
  • Alte Forderungen – Solange noch ein Fünkchen Hoffnung besteht, dass die Forderungen irgendwann einmal einbringbar sind, bleiben sie mit vollem Wert in der Bilanz stehen. Abgeschrieben wird erst nach Bonusstichtag.
  • Rückstellungen – Bildung von Rückstellungen können Vermögen binden und die Auszahlung an Aktionäre reduzieren.
  • Leasing – Geleaste Objekte können in der Bilanz als Vermögen ausgewiesen werden, was die Zahlen besser aussehen lässt.
  • Geldbeschaffung – Fehlt es an Barvermögen, kann dies einfach verschleiert werden, indem Vermögensgegenstände vor dem Bilanzstichtag veräußert werden.
  • Verschiebung Konzernintern – Verschiedenen Bilanzstichtage der Tochtergesellschaft können genutzt werden, um kurz vor den Stichtagen Vermögen oder Forderungen den jeweiligen Unternehmen zugutekommen zu lassen.

Das war ein kurzer Überblick über das Frisieren von Bilanzen 🙂

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